Winterreifen
Mietwagen müssen nicht mit Winterreifen ausgerüstet
sein. Nach einem Urteil des LG Hamburg vom 23.04.2003 (Az.: 418
S 1/03), veröffentlicht in der Rechtszeitschrift des ADAC,
Deutsches Autorecht (DAR) 2003, Seite 421, besteht mangels gesetzlicher
Regelung keine Rechtspflicht für einen Fahrzeugvermieter,
ein Fahrzeug mit Winterreifen auszurüsten. Etwas anderes
gilt nur bei einer entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarung.
Im zugrundeliegenden Fall war der Mieter eines hochwertigen Pkw
davon ausgegangen, dass es bei einem in der Winterzeit in Nord-Hessen
angemieteten Fahrzeug zum vertragsgemäßen Gebrauch
gehört, dass dieses mit Winterreifen ausgerüstet ist.
Es könne von einer stillschweigenden Vereinbarung ausgegangen
werden. Das Gericht sah dieses anders und verwies in den Urteilsgründen
darauf, dass eine gesetzliche Regelung zur Ausrüstung eines
Fahrzeuges mit Winterreifen nicht existiere und im zugrundeliegenden
Fall auch keine diesbezügliche vertragliche Vereinbarung
getroffen wurde. Somit bestand keine Rechtspflicht des Fahrzeugvermieters,
das angemietete Fahrzeug mit Winterreifen auszurüsten. Eine
andere Beurteilung ergibt sich nach Auffassung des Gerichts auch
nicht dadurch, dass mittlerweile zahlreiche private und gewerbliche
Pkw-Halter im Winter Winterreifen aufziehen lassen. LG Hamburg
vom 23.04.2003
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